Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fotografin bzw. ihrem Agenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte der Fotografin durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung der Fotografin durch den Kunden.

3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistung der Fotografin durch den Kunden.

 

Leistungen der Fotografin, Rechte und Pflichten des Kunden 

4. Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen der Fotografin.

5 .Die Fotografin ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind zuständig.

6. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann die Fotografin bzw. ihr Agent Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylist, etc.)

7. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.

8. Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

9. Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum der Fotografin. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.

10. Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.

11. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung nach erfolgter Rückgabe des mangelhaften Produktes zu.

12. Bestätigte Termine sind verbindlich. Das Shooting beginnt zum vereinbarten Termin. Verspätungen/Verzögerungen die durch den Kunden verursacht werden gehen zu Lasten der gebuchten Fotozeit. Eine Verlängerung des Shootings ist kostengebunden und nur möglich, wenn die Termine dies zu lassen. Damit Folgeaufträge pünktlich beginnen können behält sich die Fotografin das Recht vor, ab einer Verspätung von 20 Minuten, einen neuen Termin mit dem Kunden zu vereinbaren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind. 

13. Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 12) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat die Fotografin Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.

 

Wetterbedingte Buchungen 

14. Die Regel der Ziffer 13 gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird. Die Wetterbuchung wird somit auf den vereinbarten Ausweichtermin gesetzt. Fällt die Wetterbuchung auch am Ausweichtermin aus sind die zusätzlichen Aufwendungen / Spesen in jedem Fall geschuldet. Umbuchungen auf unbestimmte Zeit werden nicht entgegengenommen. Sie gelten als Annullationen und werden wie diese behandelt und berechnet.

 

Annullationen von Aufträgen 

15. Erfolgt die Annullation des Fotoshootings bis zu 30 Tagen vorher, wird dem Auftraggeber nur der bis dahin tatsächlich entstandene organisatorische Aufwand in Rechnung gestellt. Erfolgt die Annullation des Auftrages bis 15 Tage vorher, werden dem Auftraggeber der bis dahin tatsächlich entstandene organisatorische Aufwand sowie 50% des restlichen Gesamtauftragsvolumens in Rechnung gestellt. Erfolgt die Annullation des Auftrages 14 bis 0 Tage vorher, behält sich die Fotografin Rina Santoli vor, das gesamte Auftragsvolumen in Rechnung zu stellen. Bei Annullationen infolge höherer Gewalt oder unerwünschten Wetterverhältnissen gelten die selben Ansätze.

 

16. Es obliegt nicht der Fotografin, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Eigentumsrecht on Location) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

17. Die Fotografin darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.

 

Nutzungsrechte 

18. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. Die Urheberrechte der Rechteinhaberin (Fotografin) sind zu beachten. Ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin dürfen keine Bilder im Internet veröffentlicht werden (im besonderen Socialnetworks). Die Missachtung begründet eine kostenpflichtige Abmahnung. 

19. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, der Fotografin eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs des SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und Archive) zu bezahlen. 

20. Die Fotografin kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.

21.  Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

22. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden

23. Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.

24. Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch die Fotografin für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte sorgt die Fotografin dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

Haftung

25. Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

26. Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 25) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen der Fotografin

27. Die Fotografin kann nicht belangt werden, wenn sie Aufträge infolge Unfall, Krankheit, Familiäre Notfälle, oder anderweitigen schwerwiegenden Gründen nicht ausführen kann (inkl. bei allfälligen technischen aufkommenden defekt des Equipment)

28. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Unfälle und oder andere Vorkommnisse während der laufenden Geschäftsbeziehung. Der Kunde bestätigt eine aktuelle Privathaftpflichtversicherung und für sich nach eigenen Ermessen ausreichenden eigenen Versicherungsschutz für Gesundheitsschäden (Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung, etc.) zu besitzen. Dies gilt auch für anderweitig anwesende Personen (Gäste an Hochzeiten, Tiere, Reportagen, Events, etc).

29. Bei Ansprüchen gegen die Fotografin seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 16) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

30. Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Beschriftung des Bildmaterial.

31. Die Fotografin ist verpflichtet, das digitale Bildmaterial des Kunden mindestens 6 Monate über den Fotoauftrag hinaus aufzubewahren. Danach erlischt der Anspruch des Kunden auf Archivierung der Bilder durch die Fotografin.

32. Sämtliche Porto- und Versandkosten werden separat verrechnet und gehen zu Lasten des Kunden. Die Lieferung der Foto-Dateien wird ausschliesslich per Einsprechen zugestellt. Partner für den Postversand ist die Post. Santoli Photographie übernimmt keine Haftung bei Verlust und oder Beschädigung während der Postauslieferung des Daten- und Bildmaterials. 

 

Honorar 

33. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar rein netto (ohne Abzug) ist, für gewerbliche Kunden, zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung. Privatkunden bezahlen das Gesamthonorar rein netto in bar am Fotoshooting-Tag (oder nach Vereinbarung). Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% (OR 104 Abs. 1) einzufordern.

34. Bei umfangreichen Produktionen ab CHF 1‘000.-, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen der Fotografin, hat die Fotografin Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten. Sind Vorauszahlungen vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarten Zahlungsfristen einzuhalten. Die Fotografin behält sich vor, nur für den Kunden tätig zu werden, wenn die vereinbarten Zahlungen fristgerecht beglichen sind.

35. Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahme-Locations, Requisiten / Reinigung, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

36. Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bilderauswahl treffen, Retuschen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt.

37. Bei digitalen Produktionen fällt eine Kamerapauschale an. Diese ist nicht identisch mit den Kosten für Bildbearbeitung und berechnet sich nach Grösse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung.

38. Das Honorar (gemäss Ziffer 32) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

39. Bei Lieferung von Bildmaterial aus dem Archiv der Fotografin fällt nebst der Lizenzgebühr auch eine Archiv-Nutzungsgebühr an. Diese berechnet sich nach dem Tarif des SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und – Archive).

 

Gutscheine

40. Die Gutscheine sind nicht kumulierbar. Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Gutscheine werden erst nach Zahlungseingang bereit gestellt. Der Versand der Gutscheine in Druckform erfolgt immer per Einschreiben. Bei Verlust wird keine Haftung übernommen. Gutscheine verfallen sollte die Geschäftstätigkeit aufgegeben werden. 

 

Allgemeine Informationen Buchungen

41. Foto-Termine für Minderjährige müssen vom Erziehungsberechtigten gebucht werden. 

 

Betriebs-Regeln

42. Rauchverbot, kein Essen/Getränke, keine Tiere (ausschliesslich diese stehen im Zusammenhang eines Fotoshooting), Begleitpersonen nur nach Absprache, im Studio darf weder fotografiert noch gefilmt werden. 

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht 

43. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

 

Santoli Photographie, Rina Santoli, Bachenbülach, behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

 

Bachenbülach, 1. Januar 2014